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Preise
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auf dieser Plastibac.ch Website genannten Preise verstehen sich in CHF zzgl. MwSt.,
ab Lager 8520 Kuurne, Belgien (sofern nicht ausdrücklich anders
angegeben). Bei Bestellungen mit einem Nettowarenwert unter 30 CHF
zzgl. MwSt. können zusätzliche Kosten anfallen.
Lieferung / Transport
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bei Lieferungen mit der Spedition möglich. Eine Avisierung wird nur auf
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Wir versuchen, unsere Fotos so zu bearbeiten, dass alle unsere Produkte so naturgetreu wie möglich dargestellt werden, aber bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die tatsächliche Farbe von Ihrem Monitor abweichen kann. Jede auf dieser Website angegebene Farbe (RAL, Pantone, ...) ist nicht verbindlich. Verwendete Würfel zur Farbauswahl spiegeln nicht die Realität wider. Im Zweifelsfall oder bei großer Bedeutung ziehen Sie bitte zunächst eine Probebestellung in Betracht. Für RAL-Farben, siehe www.ral-farben.de
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Verkauf und Rechnung über: Linum AG - Verkaufsbüro für Plastibac - Alte Steinhauserstrasse 1 - 6330 Cham
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Durch Nutzung dieser Website erklären Sie sich mit diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden. Wir behalten uns das Recht vor, diese Bedingungen jederzeit zu ändern, zu modifizieren, zu ergänzen oder Teile davon zu entfernen.
1. Allgemeines LINUM AG erbringt ihre Lieferungen und Leistungen in der Schweiz auf der Grundlage dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers finden keine Anwendung, auch dann nicht, wenn der Besteller auf solche verweist. Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen bedürfen der Schriftform. LINUM AG nimmt Bestellungen freibleibend entgegen. Der Vertrag mit dem Besteller kommt erst mit dem Empfang der schriftlichen Auftragsbestätigung von LINUM AG zustande.
2. Umfang der Lieferungen und Leistungen Die Lieferungen und Leistungen sind in der Auftragsbestätigung abschliessend aufgeführt.
3. Werbeprospekte und -kataloge Angaben in Prospekten und Katalogen sind nicht verbindlich. Angaben in technischen Unterlagen sind nur verbindlich, soweit sie ausdrücklich zugesichert sind.
4. Preise Die in der schriftlichen Auftragsbestätigung festgelegten Preise verstehen sich als Festpreise, ab Werk, ohne Mehrwertsteuer. Kein Skonto.
5. Transport und Verpackung Genormte Gebinde und Paletten sind nach Empfang der Ware auszutauschen oder franko LINUM AG zu retournieren, andernfalls wird ihr Wert dem Besteller verrechnet. Nichtgenormte Verpackungen für Extraanfertigungen werden nicht zurückgenommen und dem Besteller zu Selbstkosten verrechnet. Verpackungsmaterialien werden anlässlich von Lieferungen retour genommen, sofern sie sich in unverschmutztem Zustand befinden und nach Materialien getrennt bereitgestellt werden.
6. Liefertermine Liefertermine haben lediglich einen informativen Charakter. Der Liefertermin verschiebt sich entsprechend, wenn Hindernisse auftreten, die LINUM AG trotz gebotener Sorgfalt nicht abwenden kann. Die Nichteinhaltung von Lieferfristen und –terminen berechtigt nicht zur Geltendmachung von Schadenersatz.
7. Zahlungsbedingungen Rechnungen von LINUM AG sind bis spätestens am 30. Tag nach Rechnungsdatum zu bezahlen. Hält der Besteller die vereinbarten Zahlungstermine nicht ein, so hat er ohne Mahnung vom Zeitpunkt der Fälligkeit an einen Verzugszins zu entrichten.
8. Extraanfertigungen Werkzeuge und Einrichtungen bleiben - auch wenn Kosten vom Käufer übernommen werden - Eigentum von LINUM AG und werden von dieser kostenlos während 5 Jahren für Nachbestellungen aufbewahrt. Falls während dieser Zeit keine weiteren Aufträge erfolgen, so wird über die Werkzeuge nach Rücksprache verfügt. Ohne gegenseitige Vereinbarung bleiben kleine Abweichungen hinsichtlich Stückzahl (Mehr- oder Minderlieferung) ausdrücklich vorbehalten. Sofern LINUM AG Artikel nach Zeichnung, Modell oder Muster, die ihr der Besteller übergibt, zu liefern hat, übernimmt der Besteller die Gewähr, dass damit keine Schutzrechte Dritter verletzt werden und übernimmt damit alle Schäden, die LINUM AG aus der Verletzung von Rechten Dritter entstehen könnten. Alle mündlichen, telefonischen und telegrafischen Abmachungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit einer schriftlichen Bestätigung.
9. Eigentumsvorbehalt LINUM AG bleibt Eigentümerin der von ihr gelieferten Ware (insbesondere Konsignationsware) bis diese vollständig bezahlt ist. Der Besteller ermächtigt LINUM AG, die Eintragung des Eigentums im amtlichen Register vorzunehmen und alle diesbezüglichen Formalitäten zu erfüllen.
10. Übergang von Nutzen und Gefahr Nutzen und Gefahr gehen mit Abgang der Lieferung vom Lager der LINUM AG auf den Besteller über.
11. Retourwaren Retouren werden nur innert 10 Tagen ab Lieferung nach vorheriger Übereinkunft zurückgenommen. LINUM AG behält sich vor, dem Besteller bei Rücknahme von gelieferter Ware je nach Zustand mind. 20% vom Warenwert in Abzug zu bringen. Ausgeschlossen sind Retouren bei Spezialanfertigungen. Die Kosten für den Rücktransport trägt der Besteller.
12. Prüfung und Abnahme Der Besteller hat die Lieferungen und Leistungen von LINUM AG innert 5 Arbeitstagen zu prüfen und LINUM AG eventuelle Mängel unverzüglich schriftlich bekannt zu geben. Unterlässt er dies, so gelten die Lieferungen und Leistungen - unter Vorbehalt allenfalls versteckter Mängel - als genehmigt.
13. Gewährleistung Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate. Sie beginnt mit der Lieferung des Gerätes. Bei rechtzeitiger Prüfung und unverzüglicher Mitteilung ist LINUM AG unter Ausschluss des Wandelungs- und Minderungsanspruches und Verzicht des Bestellers auf weitere Schadenersatzansprüche nur zur Nachbesserung innerhalb angemessener Frist verpflichtet. Für ersetzte oder reparierte Teile beginnt die Gewährleistungsfrist neu zu laufen und dauert 12 Monate ab Ersatz oder Abschluss der Reparatur. Von der Gewährleistung und Haftung von LINUM AG ausgeschlossen sind sodann Schäden, die nicht infolge schlechten Materials oder fehlerhafter Konstruktion entstanden sind, wie z.B. infolge natürlicher Abnützung (Verschleissteile), nicht fachgerechter Installation, mangelhafter Wartung, Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung oder von Betriebsvorschriften, Eingriffen von nicht autorisierten Stellen, Verwendung von anderen als Original-Ersatzteilen von LINUM AG sowie höherer Gewalt oder anderen Gründen, die LINUM AG nicht zu vertreten hat.
14. Produktesicherheitsgesetz und Rückverfolgbarkeit Entsteht im Laufe der Produktelebensdauer der gelieferten Ware aufgrund eines Produktefehlers eine aktuelle oder mögliche Gefahr für die Personensicherheit oder ein Gesundheitsrisiko, so ist der Besteller verpflichtet, für deren Beseitigung wirksam mit der LINUM AG zusammenzuarbeiten. Besteller sind gemäss dem geltenden Produktesicherheitsgesetz (PrSG) insbesondere dazu verpflichtet, eine vollständige Rückverfolgbarkeit von gelieferten Waren sicherzustellen. Die LINUM AG ist berechtigt, diese Verpflichtung des Bestellers auf schriftliche Voranzeige hin mit geeigneten Massnahmen zu überprüfen.
15. Ausschluss weiterer Haftung Der Besteller hat wegen Mängeln an Lieferungen und Leistungen einzig die in Ziffer 13 ausdrücklich genannten Rechte. Darüber hinaus gehende Ansprüche des Bestellers, insbesondere nicht ausdrücklich genannte Ansprüche auf Schadenersatz, Minderung oder Rücktritt vom Vertrag sind ausgeschlossen. Der Besteller hat in keinem Fall Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, wie Produktionsausfall, Verlust von Aufträgen, entgangener Gewinn sowie andere mittelbare oder unmittelbare Schäden. Die zwingenden Bestimmungen des schweizerischen Rechts, insb. des Produktehaftpflichtgesetzes bleiben vorbehalten.
16. Markenrechte Die Rechte an allen Marken, Logos, Fotos und Texten im Zusammenhang mit Produkten der LINUM AG in Prospekten, Flyern sowie in Ausstellungs-, Verkaufsförderungs- und POSMaterial sowie in Prospekten, Flyern und ähnlichen Unterlagen liegen ausschliesslich bei LINUM AG. Die Belieferung mit solchen Materialien erfolgt unter der Voraussetzung, dass der Händler diese Rechte anerkannt.
17. Datenverarbeitung Linum AG respektiert die DSGVO. Es werden nur Ihre Kontakt- und Rechnungsdaten verarbeitet. Ihre persönlichen Daten werden nicht an Dritte weitergegeben (nur an unsere Bearbeiter, die uns bei der Erbringung unserer Dienstleistungen unterstützen). Infobriefe oder Angebote werden bei berechtigtem Interesse verschickt. Linum AG stellt dafür die notwendigen Sicherheitsmaßnahmen zur Verfügung. Weitere Informationen zu unserer Datenschutzerklärung finden Sie auf unserer Website.
18. Änderung dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen LINUM AG behält sich Änderungen dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen jederzeit vor.
19. Gerichtsstand und anwendbares Recht Das Vertragsverhältnis untersteht schweizerischem materiellen Recht, unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1980 und dessen Änderungen. Gerichtsstand ist für beide Parteien Zug. LINUM AG kann den Besteller auch vor den an seinem Sitz/Wohnsitz zuständigen Gerichten belangen.
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1. ANWENDUNG
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden „Bedingungen“) gelten für alle von PLASTIBAC NV, mit Sitz in 8520 KUURNE, Pieter Verhaeghestraat 20, und Unternehmensnummer 0422.488.745 (RJP Gent, Abt. Kortrijk) (im folgenden „PLASTIBAC“, „wir“, „uns“, „unser“) gemachten Angebote, Lieferungen, Rechnungen und alle beruflichen Beziehungen und Kaufverträge an oder mit unserem Kunden (im folgenden „Kunde“, „Sie“, „Ihr“).
1.2. Wenn in den Angeboten oder Kaufverträgen besondere Bestimmungen erwähnt werden, haben diese besonderen Bestimmungen Vorrang vor diesen Bedingungen.
2. VERTRAG
2.1. Alle unsere Angebote sind unverbindlich und gelten standardmäßig 15 Tage ab Angebotsdatum, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
2.2. Bestellungen werden erst durch unsere (schriftliche oder elektronische) Auftragsbestätigung bzw. durch den Versand der Waren angenommen.
3. PREIS UND BEZAHLUNG
3.1. Alle unsere Preise sind Barpreise. Die Rechnungen sind in Kuurne in bar zu bezahlen.
3.2. Alle unsere Rechnungen sind innerhalb von dreißig (30) Kalendertagen nach Rechnungsdatum vollständig (ohne Abzug, Aufrechnung oder Gegenforderung) zu begleichen, auch wenn Transport, Lieferung, Montage, Inbetriebnahme oder Abtransport der Waren aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, verzögert oder unmöglich gemacht wurden.
3.3. Nur der Eingang der fälligen Beträge auf unserem Konto gilt als Bezahlung. Finanz- und Bankgebühren gehen stets zu Lasten des Kunden. Alle gegenwärtigen und zukünftigen Steuern und zusätzlichen Gebühren und Kosten jeglicher Art gehen ebenfalls immer zu Lasten des Kunden.
3.4. Bei verspäteter oder unvollständiger Zahlung schuldet der Kunde automatisch und ohne vorherige Mahnung Verzugszinsen in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes gemäß dem belgischen Gesetz über Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr vom 2. August 2002 in seiner jeweils gültigen Fassung, berechnet ab dem Fälligkeitsdatum der Rechnung bis zum Tag der vollständigen Bezahlung.
3.5. Bei verspäteter oder unvollständiger Bezahlung ist der Kunde außerdem von Rechts wegen und ohne vorherige Inverzugsetzung zur Bezahlung eines pauschalen Schadenersatzes in Höhe von zehn Prozent (10 %) des vereinbarten Preises mit einem Mindestbetrag von zweihundert Euro (EUR 200,00) verpflichtet.
3.6. Bei ungünstiger Bonität des Kunden behalten wir uns das Recht vor, auch nach teilweiser Erfüllung des Vertrages einen Vorschuss oder eine Provision zu erheben oder vom Kunden entsprechende Sicherheiten für die ordnungsgemäße Erfüllung seiner Verpflichtungen zu verlangen. Für den Fall, dass der Kunde uns keine ausreichenden Garantien bieten kann, behalten wir uns das Recht vor, den Auftrag ganz oder teilweise zu stornieren, unbeschadet unseres Rechts auf Schadenersatz.
3.7. Das Ziehen von Wechseln berührt nicht die Bestimmungen dieses Artikels 3. Die Beanstandung eines akzeptierten Wechsels hat zur Folge, dass alle anderen Wechsel sofort fällig werden.
4. LIEFERZEIT
4.1. Die Lieferzeiten sind Richtwerte und daher nicht verbindlich.
4.2. Ein Verzug kann niemals zu Verzugsstrafen, Schadenersatz oder Auflösung des Vertrags zum Nachteil von PLASTIBAC führen.
4.3. Die Lieferzeiten unterliegen daher unter anderem unvorhergesehenen Hindernissen wie Verzögerungen außerhalb unserer Kontrolle durch Zulieferer, Streiks, Unfälle, Krieg, Einfuhrverbote, Verfügbarkeit von Teilen oder andere Ereignisse höherer Gewalt, denen PLASTIBAC ausgesetzt ist.
4.4. Ein Lieferverzug berechtigt den Kunden nicht, vom Vertrag zurückzutreten oder den Ersatz des durch den Verzug entstandenen Schadens zu verlangen.
4.5. Änderungen der Bestellung führen automatisch zum Verfall der angegebenen voraussichtlichen Lieferzeiten.
5. LIEFERMODALITÄTEN
5.1. Die Waren sind so verpackt, dass sie unter normalen Bedingungen und unter Beachtung der angemessenen Vorsicht und der eventuellen Anweisungen – die in diesem Fall auf der Verpackung oder dem Frachtbrief angegeben sind – im normalen Straßen- oder Güterverkehr befördert werden können.
5.2. Wünsche nach einer besonderen Verpackung oder Versicherung müssen spätestens fünf (5) Werktage vor dem geplanten Versanddatum mitgeteilt werden. Solche speziellen oder besonderen Verpackungen oder Versicherungen sind niemals im Preis inbegriffen, sie werden gesondert in Rechnung gestellt.
5.3. Die Waren werden FCA (8520 KUURNE, Pieter Verhaeghestraat 20) geliefert. Folglich ist der Kunde für die Organisation des Transports, die Kosten und die Versicherung der Risiken bis zum Bestimmungsort verantwortlich.
5.4. Wenn wir auf Ihren Wunsch hin in Ihrem Namen und in Ihrem Auftrag ein Transportmittel organisiert oder Zollformalitäten erledigt oder vereinfacht haben, haften wir dafür nicht. Alle Kosten, die durch solche Vermittlungsarbeiten entstehen, werden Ihnen zum Selbstkostenpreis in Rechnung gestellt.
5.5. Weitere Informationen zu den Versandkosten finden Sie auf unserer Website https://eshop.plastibac.eu/de/bestellen/lieferfriste-und-versandkosten.
6. KONFORMITÄT UND SICHTBARE MÄNGEL
6.1. PLASTIBAC setzt alles daran, Ihre Bestellung schnell und sauber zu liefern. Für den Versand arbeiten wir mit streng ausgewählten Transport- und Vertriebsunternehmen zusammen. Natürlich kann während des Transports immer etwas schiefgehen. Es ist daher sehr wichtig, dass Sie Ihre Bestellung sofort nach Erhalt – und im Beisein des Fahrers – auf Schäden und (teilweisen) Verlust überprüfen.
6.2. Gegebenenfalls müssen Sie einen Liefervorbehalt formulieren. Ein Liefervorbehalt wird nur dann akzeptiert, wenn er quantifiziert, qualifiziert und eindeutig ist. Weitere Informationen über die Zulässigkeit eines Vorbehalts finden Sie auf unserer Website https://eshop.plastibac.eu/Uploads/files/retourneren/LG-BEL-Zulassigkeit-von-Vorbehalten.pdf in der jeweils gültigen Fassung.
6.3. Ab Annahme der Lieferung gelten die Waren als konform und frei von (sichtbaren) Mängeln.
6.4. Liefervorbehalte, die den vorstehenden Bestimmungen nicht entsprechen, sind unzulässig.
7. RÜCKSENDUNG
7.1. Eine Rücksendung – in Übereinstimmung mit unseren Rücksendebedingungen (wie auf unserer Website https://eshop.plastibac.eu/de/bestellen/kontrolle-und-rueckgabe) – muss immer vorher mit dem Rücksendeformular (wie auf unserer Website https://eshop.plastibac.eu/Uploads/files/retourneren/LG-BEL-Ruckgabeauftragung.pdf verfügbar) beantragt werden, zusammen mit der Rechnung oder der Auftragsbestätigung, wie auf dem Formular angegeben.
7.2. Eine Rücksendung ist nur nach unserer ausdrücklichen Zustimmung und dem Erhalt eines beizulegenden Rücksendescheins möglich.
7.3. Eine Rücksendung muss innerhalb von zehn (10) Kalendertagen nach Lieferung frachtfrei (d. h. die Versandkosten sind für den Kunden) erfolgen. Die sich aus dieser Rücksendung ergebende Gutschrift wird auf der Grundlage des Rechnungsbetrags abzüglich der verschiedenen Kosten für Lagerung, Transport, Handhabung, Reinigung, Montage und Demontage usw. berechnet. Dieser Abzug beläuft sich in jedem Fall auf mindestens zwanzig Prozent des Rechnungsbetrags.
8. EIGENTUM UND RISIKO
8.1. Das Risiko der Waren geht mit der Lieferung über. Können die Waren aus einem Grund, der sich unserem Willen oder unserer Kontrolle entzieht, nicht am vorgesehenen Ort und/oder Datum geliefert werden, so werden sie bei uns oder einem Dritten auf Verantwortung und Risiko des Kunden gelagert, der auch die damit verbundenen Lagerkosten trägt.
8.2. Alle gelieferten Waren bleiben auf Gefahr des Kunden bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und der damit verbundenen Kosten durch den Kunden Eigentum von PLASTIBAC, und dies in ausdrücklicher Abweichung von Art. 1583 des alten belgischen Bürgerlichen Gesetzbuches.
8.3. PLASTIBAC ist berechtigt, die Waren bis zur Begleichung aller vom Kunden geschuldeten Rechnungen und Gebühren zurückzuhalten. Die Lieferung erfolgt erst nach vollständiger Bezahlung der Rechnung.
8.4. Verarbeitet oder veräußert der Kunde die PLASTIBAC gehörenden Waren selbst, so tritt er mit der Verarbeitung oder Veräußerung alle daraus entstehenden Forderungen an PLASTIBAC ab.
9. INSTALLATION UND NUTZUNG
9.1. PLASTIBAC ist nicht für die Installation der Waren verantwortlich. Die Installation erfolgt durch den Kunden und auf dessen Kosten und Verantwortung.
9.2. Der Kunde ist verpflichtet, die Waren gemäß den Verwendungsbedingungen des Produkts, insbesondere den Sicherheitshinweisen, zu verwenden. Für Mängel oder Schäden, die durch unsachgemäßen Gebrauch entstehen, ist allein der Kunde verantwortlich.
9.3. PLASTIBAC haftet nicht für Schäden, die durch die Installation oder die unsachgemäße Nutzung der Waren durch den Kunden oder Dritte entstehen.
10. GARANTIE
10.1. PLASTIBAC verpflichtet sich, alle unbestreitbaren versteckten Mängel an der Ware selbst, die nicht auf höhere Gewalt, unsachgemäße Nutzung oder fehlerhafte Eingriffe durch den Kunden oder Dritte zurückzuführen sind, während eines Zeitraums von sechs Monaten ab Lieferung durch Austausch oder Reparatur zu beheben, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
10.2. Diese Garantie erstreckt sich nur auf die von PLASTIBAC gelieferten Waren und Teile, wie in der Rechnung angegeben. Defekte Teile, die im Rahmen der Garantie ersetzt werden, gehen in das Eigentum von PLASTIBAC über. Die Rücksendung der Teile erfolgt auf Kosten des Kunden.
10.3. Für Teile, die von Dritten bezogen werden, gilt nur die von diesen Dritten gewährte Garantie.
10.4. Diese Garantie gilt nicht für Vorfälle, die auf unsachgemäßen oder anormalen Gebrauch, mangelnde Sorgfalt, schlechte Wartung, Vergesslichkeit oder Unerfahrenheit der Benutzer zurückzuführen sind.
10.5. Unsere Garantie ist ausdrücklich ausgeschlossen, wenn der Kunde die Teile außerhalb unserer Werkstatt demontieren/reparieren ließ, es sei denn, wir haben dem ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
10.6. Die Anwendung der Garantie führt nicht zu einer neuen Frist.
10.7. Abgesehen von der vorgenannten Garantie ist PLASTIBAC nicht zu einer anderen Garantie oder einem
anderen Schadenersatz verpflichtet (vgl. Art. 13).
11. VERARBEITUNG/RECYCLING
11.1. Der Kunde garantiert, auf eigene Kosten alle geltenden gesetzlichen Verpflichtungen zu erfüllen, die unter anderem die Nutzung, Sammlung, Verarbeitung, Verwertung und Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten am Ende der Nutzungsdauer betreffen, wie sie in der Richtlinie 2002/96/EG vom 27. Januar 2003
sowie in allen anderen geltenden oder künftigen Rechtsvorschriften zu diesem Thema festgelegt sind.
11.2. Der Kunde hat auf erstes Anfordern von PLASTIBAC den Nachweis über die Einhaltung dieser Verpflichtung zu erbringen.
11.3. Der Kunde hält PLASTIBAC schadlos und entschädigt PLASTIBAC für alle Schäden, Bußen und Forderungen, die sich aus der Nichteinhaltung der vorgenannten Verpflichtung durch den Kunden ergeben könnten.
12. AUFLÖSUNG
12.1. Wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber PLASTIBAC nicht nachkommt, behält sich PLASTIBAC einerseits das Recht vor, die Ausführung des Vertrages auszusetzen, solange der Kunde nicht alle Zahlungsverpflichtungen erfüllt hat, und andererseits den Vertrag von Rechts wegen und ohne vorherige Inverzugsetzung auf Kosten des Kunden nach der ersten Zahlungsaufforderung der Rechnung gemäß der darin festgelegten Zahlungsfrist zu kündigen. In diesem Fall ist PLASTIBAC berechtigt, die gelieferten Waren auf Kosten des Kunden ohne gerichtliche Intervention oder Formalitäten zurückzunehmen.
12.2. Wird der Vertrag zum Nachteil des Kunden gelöst, verpflichtet sich der Kunde, innerhalb von 30 Tagen eine Abfindung für entgangenen Gewinn in Höhe von pauschal 20 % des Vertragswerts zu zahlen, unbeschadet des Rechts von PLASTIBAC auf Entschädigung für entgangenen Gewinn, der diesen Pauschalbetrag
übersteigt, sowie aller anderen Schäden und unbeschadet des Preises für bereits verarbeitetes Material. Geleistete Anzahlungen verbleiben unbeschadet des Ersatzes eines höheren Schadens bei PLASTIBAC für etwaige Verluste aus der Weiterveräußerung.
13. HAFTUNG
13.1. Unsere Haftung beschränkt sich ausschließlich auf die Reparatur oder den kostenlosen Austausch von Waren oder Teilen, die von unserer technischen Abteilung als defekt anerkannt wurden.
13.2. Wir schließen ausdrücklich jede andere Form der Haftung aus, gleich aus welchem Grund und für welchen Schaden.
13.3. Folglich können wir nicht haftbar gemacht werden für (nicht abschließende Aufzählung): indirekte Schäden, einschließlich Folgeschäden, Schäden an Geschäftsgütern, Rufschädigung, entgangenen Gewinn oder Verluste im Zusammenhang mit Ihrer beruflichen Tätigkeit oder den Personen, für die Sie gemäß Artikel 1382 des alten belgischen Bürgerlichen Gesetzbuchs haftbar gemacht werden, Schäden, die auf außervertraglicher Haftung beruhen oder sich aus Ansprüchen Dritter gegen Sie ergeben.
14. HÖHERE GEWALT UND VERHINDERUNG
14.1. Höhere Gewalt umfasst alle Umstände, die außerhalb unseres Willens oder unserer Kontrolle liegen und die normale Erfüllung unserer Verpflichtung(en) verhindern, erschweren oder verzögern, so dass uns die (rechtzeitige) Erfüllung unserer Verpflichtung(en) vernünftigerweise nicht zugemutet werden kann, unabhängig davon, ob diese Umstände zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorhersehbar waren oder nicht, einschließlich (nicht abschließende Liste): Arbeitskämpfe, Streik, Aussperrung, Brand, Mobilmachung, Beschlagnahme, Embargo, Verbot von Devisentransfers, Aufruhr, Mangel an Transportmitteln, allgemeine Rohstoffknappheit, Einschränkungen des Energieverbrauchs, Pandemien, (Cyber-)Terrorismus, Naturkatastrophen, Krieg.
14.2. Wenn wir aufgrund höherer Gewalt unsere Verpflichtung(en) nicht (rechtzeitig) erfüllen können, werden wir Sie schriftlich benachrichtigen. Gegebenenfalls wird die Erfüllung unserer Verpflichtung(en) ausgesetzt, solange der Zustand der höheren Gewalt andauert.
14.3. Wenn der Zustand der höheren Gewalt länger als dreißig (30) Kalendertage andauert, behalten wir uns das Recht vor, den Vertrag ohne gerichtliche Intervention und ohne Entschädigung aufzulösen.
14.4. Höhere Gewalt unsererseits berechtigt Sie nicht zur Auflösung des Vertrags oder zu Schadenersatz.
14.5. Als Verhinderung gelten alle Umstände, die außerhalb unseres Willens oder unserer Kontrolle liegen und die die normale Erfüllung unserer Verpflichtung(en) unzumutbar erschweren und als solche das ursprünglich im Vertrag vorgesehene Gleichgewicht stören, unabhängig davon, ob diese Umstände zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorhersehbar waren oder nicht, darunter (nicht abschließende Aufzählung): die Erhöhung von Einkaufspreisen, Energiepreisen, Löhnen, Sozialabgaben oder öffentlichen Abgaben, Frachtsätzen, Versicherungsprämien und anderen Kosten.
14.6. Wir behalten uns das Recht vor, die vereinbarten Preise im Fall von Verhinderung zu ändern, um das ursprüngliche Gleichgewicht der Vereinbarung wiederherzustellen.
15. VERARBEITUNG VON PERSONENBEZOGENEN DATEN
Wenn wir personenbezogene Daten verarbeiten (müssen), werden wir dies immer in Übereinstimmung mit unserer Datenschutzrichtlinie tun (veröffentlicht auf unserer Website https://eshop.plastibac.eu/de/juristisch/datenschutzerklaerung in der jeweils gültigen Fassung), unserer Cookie-Richtlinie (veröffentlicht auf unserer Website https://eshop.plastibac.eu/de/juristisch/cookie-policy in der jeweils gültigen Fassung), und der Europäischen Verordnung 2016/679 vom 27. April 2016 über den Schutz personenbezogener Daten.
16. NICHTIGKEIT
Die Nichtigkeit einer oder mehrerer Klauseln der Bedingungen hat nicht die Nichtigkeit der anderen Klauseln zur Folge. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame(n) Klausel(n) durch eine oder mehrere rechtswirksame Klauseln zu ersetzen, die dem ursprünglichen Willen der Parteien entspricht bzw. möglichst nahe kommt.
17. RECHTSWAHL UND GERICHTSSTAND
17.1. Die Verträge werden am Sitz von PLASTIBAC geschlossen und unterliegen ausschließlich dem belgischen Recht.
17.2. Das Wiener Kaufrecht (C.I.S.G.) und alle anderen internationalen Bestimmungen, deren Ausschluss zulässig ist, werden ausdrücklich ausgeschlossen.
17.3. Für alle Streitigkeiten bezüglich der Auslegung oder Ausführung des Vertrages sind ausschließlich die Gerichte am Sitz von PLASTIBAC zuständig, es sei denn, PLASTIBAC entscheidet sich, den Streitfall vor das Gericht am Wohnsitz des Kunden zu bringen.
18. ENTGEGENHALTBARKEIT
Abweichungen von den vorstehenden Bedingungen sind nur durch schriftliche Vereinbarung gültig. Wir akzeptieren keine Einkaufsbedingungen. Auf dem Bestellformular abgedruckte Bedingungen, die unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen widersprechen, sind nur gültig, wenn sie von uns ausdrücklich anerkannt werden. Durch die Übermittlung der Bestellung erkennt der Kunde stillschweigend das Vorstehende an.
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